Es liegen erste werbliche Veröffentlichungen von Anlageranwälten vor. Wenngleich diese noch verhalten sind, lassen sich Tendenzen ableiten (Risken, Aufklärung, Vertretbarkeit). Zitate:

Anwalt/Anwältin 1 (11. August 2023): „Bei sicheren Tagesgeldzinsen von derzeit mindestens 3 % bei einer sicheren Festgeldanlage von 6 Monaten bis zu 3 Jahren wird sich natürlich die Frage stellen, ob es bei den seit Anstieg der Zinsen bekannten erheblichen Risiken im Immobilienbereich vertretbar war, bei derart mickrigen Renditen, aber einem hohen Risiko bis hin zum Totalverlust, derartige Anlageempfehlungen auszusprechen bzw. solche Produkte überhaupt noch aufzulegen“.

Anwalt/Anwältin 2 (12. August 2023): „Betroffenen Anlegern der PROJECT-Fonds empfehlen wir, die Lage ernst zu nehmen. Seit langem gibt es eine gefestigte Rechtsprechung, dass Anleger die Initiatoren, Anlageberater und Banken im Fall einer fehlerhaften Aufklärung bei Vertragsschluss auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können“.

Anwalt/Anwältin 3 (13. August 2023): „Die Gesellschaft entledigte sich damit ihres Risikos zu 100 % und legte dieses den Anlegern auf. Eigentlich ein Unding, denn so wird Anlage und Rentenvermögen von Kleinanlegern in Milliarden Höhe vernichtet und die Aufsichtsbehörden schauen zu. Wir appellieren an alle: Denken Sie mit bei der Geldanlage; es geht um Ihre Sicherheit, nie die der Gesellschaften, der Vermittler oder der Behörden“.