Folgende Gesellschaften der Nürnberger PROJECT Immobilien Gruppe haben bislang Anträge auf Insolvenzeröffnung gestellt: 1. Die PROJECT Real Estate AG (die Holding-Gesellschaft der Gruppe), 2. die PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH (die operative Gesellschaft, die die Standorte für die Bauprojekte auswählt und die Projekte konzipiert), 3. die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH (die Makler-Organisation der Gruppe) , 4. die PROJECT Immobilien Management GmbH (die u.a. für Bauleitung, Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen zuständig ist), 5. die PROJECT Vermittlungs GmbH, 6. die PROJECT Real Estate Institutional GmbH (die für die institutionellen Investoren zuständig war).

Am 17. August 2023 äußerten sich die Insolvenzverwalter zum derzeitigen Stand. Priorität hätte, den Wohnungskäufern Informationen zu geben, was jedoch noch einige Wochen könne. Man stehe außerdem mit den Fonds-Gesellschaften „in engem Austausch“ und suche gemeinsam nach Lösungen. Im Mittelpunkt stehe dabei die Frage, ob und wie die nötigen Finanzmittel zum Weiterbau der Projekte aufgebracht werden können.

Die (vorläufige) Insolvenzverwaltung will damit eine gewisse Zwitterrolle einnehmen. Einerseits hat sie erst einmal zu eruieren, ob Insolvenzeröffnungsgründe bestehen. Falls ja, werden die vorläufigen Verwalter wie üblich auch zu den Insolvenzverwaltern. Deren Aufgabe wird dann im Wesentlichen sein, die Interessen sämtlicher am Verfahren Beteiligter zu wahren, wobei das jeweilige Regelinsolvenzverfahren dazu dient, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Andererseits scheint die Insolvenzverwaltung auch ein Interesse an dem Erhalt der Fondsgesellschaften zu haben bzw. nach Lösungen zu suchen. Auch die Fondsverwaltung informierte am 21. August 2023 den Vertrieb und am 22. August 2023 die Anleger, dass man „im engen Austausch“ mit „dem Insolvenzverwalter der oben genannten Gesellschaften“ stehe (tatsächlich sind es mehrere). Man setze nun gewinnunabhängige Entnahmen aus bis klar wird, wie sich die Insolvenzanträge auf die Objektgesellschaften „und somit auf Ihre Beteiligung“ auswirken.

Sie können also davon ausgehen, dass hinter der gesamten Entwicklung ein Plan steht. Die Insolvenzanträge wurden nicht zufällig gestellt, es sind auch nicht zufällig vorläufige Insolvenzverwalter aus ein und derselben Kanzlei bestellt worden. Im Rahmen dieses uns nicht bekannten Plans stellen die vorläufigen Insolvenzverwalter auch mittels „enger Abstimmung“ eine Beziehung zu den Objektgesellschaften und den Fondsgesellschaften her. Nichts Genaues weiß man aber nicht, von außen betrachtet. Anleger sollen abwarten und gewinnunabhängige Entnahmen werden erstmal ausgesetzt.

Doch diesen Spagat – Insolvenzverwaltung hier, Sanierung dort – finde ich bedenklich. Es wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Fondsgesellschaften – wenn es keine anderweitigen Investoren gibt – von ihren Anlegern weitere Verzichte einfordern oder gar (zu beschließende) Nachschüsse. Doch was sollen die Insolvenzverwaltungen der Nicht-Fondgesellschaften damit eigentlich zu tun haben? Und was ist, wenn die Verwalter Ansprüche gegen Objektgesellschaften oder Dritte entdecken, die sich geltend machen müssten? Für mich wirkt das alles wie ein längst ausgeheckter Plan kontrollierter Explosionen. Seit wann sind dazu eigentlich Berater im Haus gewesen und welche?

Daniel Blazek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, BEMK Rechtsanwälte PartGmbB, 25. August 2023